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° Sieg / Niederlage / Demos / Volk? ° Donnerstag, 02. Juli 2009
hochfinanz, inzenierung, recht, staatsräson
Der sogenannte Lissabonvertrag (EU Verfassung) wurde durch das Bundesverfassungsgericht geprüft!
Zuvor wurden die Kläger von sogenannten Demokraten, als Feinde Europas beschimpft!
Doch Europa ist nicht die EU und Schnitzel mit Rotkraut ist püriert nicht das Gleiche!
EU-KLÄGER GAUWEILER “Ein enormer Erfolg” Er gilt als Rebell – und er sieht sich als Sieger. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler hat vor dem Verfassungsgericht gegen den Vertrag von Lissabon geklagt. Im SPIEGEL-ONLINE-Interview erklärt er, warum die höchstrichterliche Entscheidung gut für Deutschland ist und was die Bundesbürger davon haben.
Als Gauweiler schließlich selbst ans Rednerpult darf, gegen Ende der Debatte, klatschen die Linke-Abgeordneten beinahe bei jedem seiner Sätze wie wild. Aus den Unionsreihen dagegen rührt sich kaum einer der Parlamentarierer, während Gauweiler nochmals seine Kritik an dem Begleitgesetz formuliert.
Welche große demokratische Zeitung, hat dieses Thema unterstützt? Hier geht es um unsere Demokratie, also um das Eingemachte!
Warum mussten dies Politiker von der Rechten als auch von der Linken tun? Sitzt dort nun der letzte Rest ehrlicher Demokraten?
Gauweiler: So wird etwa moniert, dass das verfassungswidrige Begleitgesetz – ebenso wie der höchst allgemeine Vertrag zwischen Bundestag und Bundesrat über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union – viel zu vage und unpräzise formuliert waren.
Die Spezialität unserer reGIERer scheinen nur noch antidemokratische Gesetze zu sein, die politische und wirtschaftliche Zerstörung Deutschlands ist wohl das Basisziel?
Liegt dies in der Schuldkultaffinität?
Gauweiler: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil ausdrücklich … Europäischen Gerichtshofs regelt – klargestellt, dass der einzelne deutsche Staatsbürger das Recht hat, bei ausbrechenden Rechtsakten der Union ….Die EU ist nicht mehr die höchste Instanz besonders dann wenn sie ihre Grenzen verlässt.
Deutsche, können die heimliche Amtsanmaßung vor dem Bundesverfassungsgericht lassen!
Gauweiler: Ja. Wer sich für einen Bundesstaat Europa einsetzen will, weiß jetzt jedenfalls, dass hierfür Artikel 146 des Grundgesetzes angewandt werden muss. Dort heißt es ja ausdrücklich, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert und eine neue Verfassung dann in Kraft tritt, wenn es zuvor von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Somit wurde der lange heimliche Weg beendet – den EU Bundesstaat gibt es nur per Volksabstimmung – und somit wird die Auflösung der Bundesrepublik nicht so einfach werden wie es sich die Eliten sich das vorgestellt haben.
Nun wollen sie Irland noch einmal fragen, sie fragten ja erst! Fragen sie die Iren dann wieder und wieder – und respektieren sie die Entscheidung nicht?
Fragen und Fragen immer die gleichen Fragen wie in einem Verhör?
Wird man die Deutschen dann auch immer und immer wieder Fragen, bis einmal die „richtige“ (politisch Korrekte) Antwort herausrutscht?
Kann man dann auch wieder Fragen ob man „AusTreten“ will? Oder ist dies dann verboten?
So wie Nationalismus fast verboten ist? Der Wille in einem souveränen Staat zu leben ist Nationalismus!
Das ist die Staatsräson und nicht die Existenz eines fremden Staates zu garantieren, vor allem nicht wenn sich diese Fremden selbst ruinieren!