meer

° Heimliche Verschärfung des Sexualstrafrechts ° Sonntag, 12. August 2007

, , ,

Oder machen wir das „Normale“ kriminell – Gesetze die aus den „Wolken“ fallen!

Man muss die Sexualität der „Jungen“ deformieren um einen zukünftigen Faschistischen Einfluss auf die Massen zu bekommen!

Das dialektische Wechselspiel funktioniert immer Gleich – erst im Pornokult ersaufen und dann Kriminalisieren und Ängstigen – Kontrollieren – Verformen!

Zitat Karl Weiss:

Zum anderen wird der „Opfer“-Kreis völlig willkürlich, ohne auch nur den Versuch einer Begründung, von Kindern (Personen bis zu 14 Jahren) auf alle Kinder und Jugendlichen ausgedehnt (Personen bis zu 18 Jahren).

Dadurch wird jeglicher einverständlicher Sex unter Jugendlichen zu einem schweren Verbrechen (genau gesagt zwei schweren Verbrechen, denn beide begehen jeweils eine “Vergewaltigung” am anderen).

Mindeststrafe für alles, was unter die Sexualstrafgesetzgebung fällt, wird 4 Jahre Gefängnis sein. Ab dann sind im Sinne der Sexualstrafgesetzgebung alle Personen bis 18 Jahre „Kinder“. Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr.

auch dann, wenn der „Täter“ selbst ein „Kind“ ist, als „Kinderschändung“, oder im offiziellen Strafgebrauch als `sexueller Übergriff gegen Kinder`

Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein – zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“zu verstehen.

Kinder und Jugendliche werden genauso bestraft wie Erwachsene.

Jegliche Darstellung in Bild, Foto, Video, Zeichnung oder Kunstwerk von Personen unter 18 Jahren – nackt, wenig bekleidet, mit der Schamgegend sichtbar, ja sogar bekleidet, wenn in „aufreizender“ Pose, wird zum schweren Verbrechen – für jeden, der dies herstellt, besitzt, anderen zeigt, zur Verfügung stellt usw. (Mindeststrafe 4 Jahre)

Es geht nicht um Kinderporno im Internet, es geht um das Durchsetzen der Moralvorstellungen extremistisch-christlicher Fanatiker mit den Mitteln des Strafrechts. In den USA hat man bereits mit der Einführung dieses „Rechts“ begonnen, nun wurde über eine UN-Organisation ein gleiches von allen anderen Ländern verlangt.

Vor allem die Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Graupner, Co-Präsident der österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung und herausragender deutschsprachiger Rechtsexperte für Sexualitätsfragen, zeigt, wenn man sie näher studiert, die ganze Tragweite und Absurdität der aus den extremistisch-christlichen Auswüchsen der USA herübergeschwappten

Bei mir „schwappt“ da nichts – sondern das Rechtsstaatliche Prinzip – das Gesetze von unten nach oben wandern – also der Wille des Volkes darin Einfluss nimmt – wird hier ständig und laufend auf den Kopf gestellt. Deutschland wird in der Sache wie ein Kolonialstaat verwaltet!

Erklären sie einen Bildzeitungsleser warum solche tollen Schlagzeilen nicht in seiner geliebten Zeitung stehen – Das Meinungsbild in Deutschland ist Durchmanipuliert bis zum letzen Punkt und Komma.

Ist man dann ein Extremist wenn man Extremistengesetze die einen Krieg gegen unsere Kinder und gegen unsere Jugend eröffnen als das benennt was sie sind?

Aber zu mindestens ist dies ein Thema was diese sehr schnell Politisch werden lassen wird. Dies ist ein Thema wo sich die Alten hinter ihre Jungen stellen können.

Es ist ein Krieg von Oben nach Unten unter der Vorwegnahme dessen was die da Oben kalkulieren! Den Zusammenbruch der globalen Systeme – des Geldes – der Sozialität – der Staaten – zum Wohle einiger Oligarchen!

Diese kleinen Minderheiten sind wie ein -„Pfau der Macht“ – aber ein Vogel den man am Hals packen kann. Wenn die These von der „Geheimen Weltregierung“ – so falsch ist warum funktioniert dann die Politik so – als gäbe es diese in Wirklichkeit?

Ich bin es satt um Theorien zu streiten während die Praxis rollt!

:: :: :: :::::: :: :: ::

kommentieren

Die Mailadresse wird nicht mit angezeigt.

:: :: :: :::::: :: :: ::